Aktuelle Test-Regelungen bei Infektionsfällen in Kitas

Der neueste Newsletter des bayerischen Familienministeriums beschreibt die aktuellen Vorgaben bei Infektionsfällen in Kitas folgendermaßen:


Intensiviertes Testregime


Wird ein Kind einer Gruppe positiv auf das Corona-Virus getestet (unabhängig von der Testart) sollen die Eltern dies unverzüglich der Einrichtung mitteilen. Der Träger oder die Einrichtungsleitung informieren daraufhin alle Eltern der übrigen Kinder aus der Gruppe über den Infektionsfall. Die Daten des betroffenen Kindes werden dabei nicht weitergegeben. Entscheidend ist, wann der Einrichtung der positive Fall bekannt wurde. Ab dem darauffolgenden Tag müssen alle Kinder für fünf Kita-Tage (Wochenende und Feiertage zählen nicht mit) täglich einen Testnachweis erbringen. Zusätzlich zum dreimal wöchentlichen Nachweis montags, mittwochs und freitags ist somit auch dienstags und donnerstags ein Testnachweis zu erbringen. Kommt es zu einem erneuten Infektionsfall in der Gruppe, so beginnen die fünf Tage erneut an dem auf die Kenntnis der Positivtestung folgenden Tag. Hat das nun positiv getestete Kind die Einrichtung in den fünf Betreuungstagen vor Bekanntwerden des positiven Tests nicht mehr besucht, so führt dies nicht zu einem intensivierten Testregime.


Intensiviertes Testregime gilt für alle Kinder


Das intensivierte Testregime gilt für alle Kinder der Gruppe. An den fünf Tagen müssen auch Kinder, die als geimpft oder genesen gelten, einen Testnachweis erbringen. Der Testnachweis ist auf die bereits bekannte Art und Weise zu erbringen  (vgl. 454. Newsletter).


Gesonderte Berechtigungsscheine


Der Freistaat stellt den Eltern die für das intensivierte Testregime notwendigen Tests kostenfrei zur Verfügung. Hierfür werden zusätzlich gesonderte Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellt. Diese berechtigen zur Abholung von zwei Selbsttest-Kits in einer Apotheke. Kommt es erneut zu einem intensivierten Testregime oder kommt es zu einer Verlängerung des intensivierten Testregimes, so können für die zusätzlich notwendigen Testungen weitere gesonderte Berechtigungsscheine ausgestellt werden. Die notwendigen Vordrucke erhalten die Einrichtungen wie gewohnt durch die Kreisverwaltungsbehörden. Für den Bereich der Tagespflege geben die Jugendämter die gesonderten Berechtigungsscheine aus.


Ausgabe der gesonderten Berechtigungsscheine


Die gesonderten Scheine müssen nicht fortlaufend nummeriert werden. Ein Rücklauf an die Einrichtungen ist nicht erforderlich. Im Übrigen gilt das gleiche Verfahren wie bei den bereits bekannten Berechtigungsscheinen.
Die Einrichtung kann zunächst die nächsten fortlaufenden Berechtigungsscheine für zehn Selbsttest-Kits ausgegeben und erst nach Ausgabe der regulären Berechtigungsscheine (im laufenden Zeitraum 1. Januar bis 31. März 2022 gibt es 4 Berechtigungsscheine) die gesonderten Berechtigungsscheine ausgeben. Auch eine Ausgabe des notwendigen gesonderten Berechtigungsscheins mit dem nächsten regulären Berechtigungsschein ist selbstverständlich möglich.


Startzeitpunkt


Das intensivierte Testregime gilt ab Mittwoch, den 9. Februar 2022. Da mittwochs ohnehin Testtag ist, erfolgt die erste zusätzliche Testung frühestens am Donnerstag, den 10. Februar 2022.


Einrichtungen mit Pool-Test-Verfahren


Das intensivierte Testregime für fünf Kita-Tage gilt auch in Einrichtungen mit Pool-Test-Verfahren. Hier gelten für die Testtage die Regelungen aus dem Grundschulbereich analog. Das bedeutet bei Vorliegen eines Infektionsfalls in der Gruppe: Zusätzlich zu den zweimal wöchentlich durchgeführten PCR-Pool-Tests müssen die Eltern in den kommenden fünf Kita-Tagen in jedem Fall am Montag und am fünften Tag des intensivierten Testregimes einen Testnachweis erbringen. Findet am letzten der fünf Tage ohnehin ein Pool-Test statt, so entfällt der zusätzliche Testnachweis. Der Testnachweis kann durch einen zuhause durchgeführten Selbsttest erfolgen. Hierfür können auch Einrichtungen mit Pool-Testungen die gesonderten Berechtigungsscheine zum intensivierten Testregime ausgeben. Nähere Informationen auch zum Umgang mit genesenen Kindern erhalten die betreffenden Einrichtungen von den Kreisverwaltungsbehörden sowie auch regelmäßig auf der Homepage des StMAS.


Elternbrief


Das Verfahren des intensivierten Testregimes haben wir in einem Elternbrief erläutert. Diesen finden Sie bereits auf der Homepage des StMAS. Dort steht dieser auch in Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch sowie in leichter Sprache zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie ferner bei den FAQs zum Coronavirus in der Kindertagesbetreuung.
 

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