Update: Aktuelle Infos zur Kindertagesbetreuung in der Corona-Pandemie

Die gestiegenen Covid-19-Infektionszahlen bringen erneut Veränderungen in der Kindertagesbetreuung mit sich. Wir informieren Sie heute über aktuelle Maßnahmen in unseren Kitas zur Eindämmung der Corona-Pandemie. 

Für Ihr entgegengebrachtes Verständnis in der Pandemie-Zeit und das „Mitgehen“ mit den verschiedensten Maßnahmen danken wir Ihnen sehr.

Aktualisierter Rahmen-Hygieneplan

Der für Kitas in Bayern geltende Rahmen-Hygieneplan wurde aktualisiert. 
Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, dass Kitas trotz der aktuellen Pandemie grundsätzlich geöffnet bleiben.

Seit 12. November 2020 gilt daher: 
Der bisherige Drei-Stufen-Plan, der sich an lokalen Inzidenzwerten orientiert, wird bis mindestens 30. November 2020 ausgesetzt.

Besondere Einschränkungen im Kita-Betrieb werden nur im Einzelfall durch das örtliche Gesundheitsamt angeordnet, wenn vor Ort ein Infektionsgeschehen vorliegt. Darüber werden Sie von uns dann zeitnah und umfassend informiert werden.

Die allgemeinen Regeln

Der Schutz der Gesundheit der Kinder, Familien und Mitarbeiter*innen hat für uns oberste Priorität. Deshalb wurden Hygienekonzepte erstellt, die wir konsequent verfolgen. Bitte halten Sie sich in allen Lebensbereichen an die allgemein bekannten Regelungen.

Auch bitten wir Sie, dass Sie und Ihr/e Kind/er die Einrichtung nicht besuchen, falls jemand aus der Familie typische Symptome aufweist oder in Kontakt zu einer (vermutlich) infizierten Person stand, mindestens bis das Testergebnis vorliegt.

Ebenso dürfen Kinder, die Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit haben, nicht die Kindertagesstätte besuchen (davon ausgenommen sind Kinder, die lediglich milde Krankheitssymptome, wie z.B. leichten Schnupfen ohne Fieber aufweisen; genaue Details dazu in den folgenden Abschnitten). Auch Kinder, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. sofern seit dem Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind und Kinder, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen nicht in die Kita kommen.

Bei welchen Krankheitsanzeichen bleibt ein Kind zuhause?

Wir bitten Sie, Ihr Kind in keinem Fall in die Krippe / den Kindergarten / den Hort zu bringen, wenn das Kind krank ist und akute Symptome einer übertragbaren Krankheit hat:

  • Fieber,
  • Husten,
  • Kurzatmigkeit bzw. Luftnot,
  • Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns,
  • Hals- oder Ohrenschmerzen,
  • (fiebriger) Schnupfen,
  • Gliederschmerzen,
  • starke Bauchschmerzen,
  • Erbrechen und/oder Durchfall.

Nach einer Erkrankung mit den genannten Anzeichen darf ein Kind erst wieder in die Krippe / den Kindergarten / den Hort, wenn

  • es mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentliches Husten) ist,
  • das Kind 24 Stunden fieberfrei war und 
  • zusätzlich ein negativer Corona-Test oder ein ärztliches Attest zur Symptomfreiheit (Entscheidung über Test trifft Ärztin/Arzt) vorliegt. 

Wann darf ein Kind bei leichten Erkätungssymptomen in die Kindertageseinrichtung?

Kinder bis zum Schulalter können auch bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (z.B. Schnupfen ohne Fieber und gelegentliches Husten ohne Fieber) ohne negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 oder ärztliches Attest die Krippe und den Kindergarten besuchen.

Schulkinder der Grundschule dürfen bei den genannten leichten Symptomen weiterhin sowohl die Schule als auch den Hort besuchen.

Für ältere Kinder ab der 5. Jahrgangsstufe mit den genannten leichten Symptomen gilt:
ab dem Tag, an dem die Symptome auftreten, ist der Besuch von Schule und Hort nicht erlaubt.
Der Besuch ist erst wieder möglich, wenn

  • das Kind nach mindestens 48 Stunden (ab Auftreten der Symptome) kein Fieber bekommen hat und
  • im häuslichen Umfeld keine Erwachsenen an Erkältungssymptomen leiden bzw. bei diesen eine SARS-CoV-2-Infektion ausgeschlossen wurde.

Wir bilden feste Gruppen

Ihre Kinder werden in der Kita in festen Gruppen betreut. Das Personal wird ebenfalls – soweit möglich – fest zugeteilt.

Mund-Nasen-Bedeckung

Externe Personen (z.B. abholende Familienangehörige) und Mitarbeitende müssen in der Krippe, im Kindergarten und im Hort eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Kinder bis zum Schulalter brauchen in Kindertageseinrichtungen keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Für Schulkinder in den Horten gelten dieselben Regelungen wie in der Schule, also eine grundsätzliche Maskenpflicht. In Ausnahmefällen kann Schüler*innen gestattet werden, die Mund-Nasen-Bedeckung in Mehrzweckräumen und im Außenbereich abzunehmen, wenn für genügend Mindestabstand gesorgt ist. Wir versuchen, für ausreichende Tragepausen zu sorgen.
 

Hier finden Sie weitere Erläuterungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in Kita-Einrichtungen

Infos zu den aktuellen Regelungen zur Kita-Betreuung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Den Rahmen-Hygieneplan finden Sie hier.

 

Ansprechpartner
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Frau Swenja Rucktäschel09263 1348

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